AGB:

Allgemeine Geschäftsbedingungen bei reiner Vermittlertätigkeit

1. Stellung von pura; anzuwendendes Recht
1.1. Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für Verträge über die Vermittlung von Pauschalreisen und touristischen Einzelleistungen zwischen dem Kunden und dem über pura beauftragten touristischen Unternehmen. pura tritt dabei im Rahmen eines Reisevermittlungsvertrags ausschließlich als Vermittler für die jeweiligen Reiseveranstalter und sonstigen Anbieter von touristischen Einzelleistungen, nachfolgend Veranstalter genannt, auf.
1.2. Mit dem Veranstalter ist pura auf der Grundlage besonderer vertraglicher Vereinbarungen und der gesetzlichen Bestimmungen in der Regel im Rahmen eines Agenturverhältnisses verbunden.
1.3. Im Rahmen dieser Doppelstellung hat pura also sowohl dem Kunden als auch dem Veranstalter gegenüber vertragliche und gesetzliche Bestimmungen zu beachten.
1.4. Die beiderseitigen Rechte und Pflichten des Kunden und pura ergeben sich, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, aus den im Einzelfall (insbesondere zu Art und Umfang des Vermittlungsauftrags) vertraglich getroffenen Vereinbarungen, deren Reisevermittlungsbedingungen und den gesetzlichen Vorschriften der §§ 675, 631 ff. BGB über die entgeltliche Geschäftsbesorgung.
1.5. Für die Rechte und Pflichten des Kunden gegenüber dem Veranstalter gelten ausschließlich die mit dem Veranstalter getroffenen Vereinbarungen, insbesondere dessen Reise- oder Geschäftsbedingungen.
1.6. pura kann Forderungen des Veranstalters im eigenen Namen gerichtlich und außergerichtlich geltend machen.

2. Bezahlung
pura gibt die Zahlungsbedingungen des jeweiligen Veranstalters an den Kunden weiter, die dem Kunden spätestens mit der Buchungsbestätigung mitgeteilt werden.

3. Aufwendungsersatz, Vergütungen, Inkasso, Zahlungen
3.1. Soweit es den Vorgaben des vermittelten Veranstalters gegenüber pura, insbesondere dem Agenturvertrag zwischen dem Veranstalter und pura, in gesetzlicher Weise entspricht, ist pura berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Preis der vermittelten Leistung ganz oder teilweise von dem Kunden zu fordern bzw. für den Veranstalter anzunehmen (Inkassotätigkeit). Die Regelung gilt entsprechend für Stornokosten (Rücktrittsentschädigungen) und sonstige gesetzlich oder vertraglich begründete Forderungen des vermittelten Reiseunternehmens.
3.2. Eine für diese Inkassotätigkeit gegebenenfalls erfolgende Vergütung des Veranstalter an pura ist ohne Einfluss auf den vom Kunden zu bezahlenden Preis.
3.3. pura kann Ersatz der ihm für die Vermittlung entstehenden Aufwendungen in angemessener Höhe verlangen.
3.4. Der Kunde kann Ansprüche gegenüber dem Veranstalter, insbesondere aufgrund mangelhafter Erfüllung von Reiseleistungen, nicht im Wege der Zurückbehaltung oder Aufrechnung entgegenhalten, es sei denn, dass für das Entstehen solcher Ansprüche eine schuldhafte Verletzung von Vertragspflichten von pura ursächlich oder mitursächlich geworden ist oder pura aus anderen Gründen gegenüber dem Kunden für die geltend gemachten Ansprüche haftet.

4. Umbuchung, Rücktritt
4.1. Im Fall einer Umbuchung, eines Namenswechsels, des Rücktritts oder der Nichtinanspruchnahme gebuchter Reiseleistungen kann pura hierfür die von dem Veranstalter geforderten Entgelte einziehen sowie zusätzlich ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von EUR 20,00 je Buchungsfall fordern.
4.2. Das von pura für seine Tätigkeit als Reisevermittler berechnete Vermittlungsentgelt wird im Fall eines Rücktritts, Teilrücktritts oder Nichtantritts der vermittelten Reiseleistung nicht zurückerstattet.

5. Besonderheiten bei der Vermittlung von Flugscheinen
5.1. Die angegebenen und in Rechnung gestellten Preise sind (soweit bezüglich Steuern und Flughafengebühren nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart ist) Brutto-Endpreise und können bei bestimmten Fluggesellschaften ein von pura kalkuliertes Vermittlungsentgelt beinhalten. Lokale Ausreisesteuern oder Gebühren, die vor Ort von Behörden im Zielgebiet erhoben werden, sind im Flugpreis nicht enthalten und müssen vor Ort gesondert erfragt werden.
5.2. Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der Fluggesellschaft gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den Internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung. Ergänzend gelten die Allgemeinen Beförderungsbedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft.
5.3. Flüge sind grundsätzlich unter Wahrung der Rückbestätigungsfristen vor dem vorgesehenen Flugdatum bei der Fluggesellschaft rückzubestätigen, andernfalls kann ein Anspruch auf Beförderung entfallen.
5.4. Der Kunde haftet für seine Erreichbarkeit für den Fall eventueller Flugzeitenänderungen vor Abreise.
5.5. Angeflogene Flugscheine werden grundsätzlich nicht rückerstattet.
5.6. Bei Linienflügen ist eine Umbuchung oder Namensänderung grundsätzlich nur durch Rücktritt von dem gebuchten und bei gleichzeitiger Neuanmeldung eines anderen Fluges möglich, es sei denn, die Fluggesellschaft hat hierfür besondere Bestimmungen vorgesehen. Der Kunde hat die hierbei entstehenden (Mehr-)Kosten zu tragen.
5.7. Bei Änderungen, Neubuchungen und Stornierungen von Flügen wird nach den Bedingungen der jeweils befördernden Fluggesellschaft eine Gebühr fällig. Die Gebühr setzt sich aus den pauschalierten Kosten der Fluggesellschaft und aus den Bearbeitungskosten für Ausstellung bzw. Übermittlung des Tickets durch pura bzw. eines durch ihn beauftragten Unternehmens (z. B. Ticketgroßhändler) zusammen. Der Reisende muss damit rechnen, dass für Stornierungen oder Änderungen keine oder nur eine geringe Erstattung des Flugpreises erfolgt. Derartige Gebühren fallen auch bei "No-Show" (Nichterscheinen beim Abflug) an.

6. Haftungsbeschränkung
6.1. Die Dienste von pura beschränken sich auf die Vermittlung der Reise- oder sonstigen Leistungen und enden mit dem Versand der Reisebestätigung oder sonstigen Reiseunterlagen (z. B. Informationen zu etwaigen Änderungen, Orte von Zwischenstationen). pura übernimmt daher auch keinerlei Haftung für die Durchführung der gebuchten Reise- und sonstigen Leistungen und übernimmt keine Garantien für die Eignung oder Qualität der auf der Reiseausschreibung dargestellten Reise- und sonstigen Leistungen.
6.2. Soweit pura eine entsprechende vertragliche Pflicht nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden übernommen hat, haftet er nicht für das Zustandekommen der Reiseverträge zwischen dem Kunden und dem Veranstalter. pura gibt darüber hinaus gegenüber dem Kunden keinerlei Garantien oder Zusicherungen hinsichtlich der Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der vom jeweiligen Veranstalter angebotenen Leistungen und Informationen ab.
6.3. pura haftet ebenfalls nicht für die Verfügbarkeit der Reiseleistung zum Zeitpunkt der Buchung oder für die Erbringung der gebuchten Reise.
6.4. Ohne ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarung oder Zusicherung haftet pura bezüglich der vermittelten Leistungen selbst nicht für Mängel oder Schäden, die dem Kunden im Zusammenhang mit der vermittelten Reiseleistung entstehen.
6.5. Die Gesamthaftung von pura ist im Fall leichter Fahrlässigkeit auf den Wert der gebuchten Reise beschränkt, jedenfalls soweit eine etwaige Pflichtverletzung von pura nicht vertragliche Hauptpflichten von pura oder Ansprüche des Kunden aus Körperschäden betrifft und/oder es sich nicht um die Verletzung von Kardinalpflichten handelt.

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Anschrift
pura e.K. - reiseträume
Inhaber: Kai Brügmann
Am Felde 1
22765 Hamburg
Tel: 040-3990 3551
Fax: 040-3990 3468
Mail: beratung@reisebuero-in-hamburg.de
Internet: www. reisebuero-in-hamburg.de

Stand: September 2009



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