AGB:
Allgemeine Geschäftsbedingungen
bei reiner Vermittlertätigkeit
1. Stellung
von pura; anzuwendendes Recht
1.1. Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für
Verträge über die Vermittlung von Pauschalreisen und touristischen Einzelleistungen
zwischen dem Kunden und dem über pura beauftragten touristischen Unternehmen.
pura tritt dabei im Rahmen eines Reisevermittlungsvertrags ausschließlich
als Vermittler für die jeweiligen Reiseveranstalter und sonstigen Anbieter
von touristischen Einzelleistungen, nachfolgend Veranstalter genannt, auf.
1.2.
Mit dem Veranstalter ist pura auf der Grundlage besonderer vertraglicher Vereinbarungen
und der gesetzlichen Bestimmungen in der Regel im Rahmen eines Agenturverhältnisses
verbunden.
1.3. Im Rahmen dieser Doppelstellung hat pura also sowohl dem Kunden
als auch dem Veranstalter gegenüber vertragliche und gesetzliche Bestimmungen
zu beachten.
1.4. Die beiderseitigen Rechte und Pflichten des Kunden und pura
ergeben sich, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen,
aus den im Einzelfall (insbesondere zu Art und Umfang des Vermittlungsauftrags)
vertraglich getroffenen Vereinbarungen, deren Reisevermittlungsbedingungen und
den gesetzlichen Vorschriften der §§ 675, 631 ff. BGB über die
entgeltliche Geschäftsbesorgung.
1.5. Für die Rechte und Pflichten
des Kunden gegenüber dem Veranstalter gelten ausschließlich die mit
dem Veranstalter getroffenen Vereinbarungen, insbesondere dessen Reise- oder Geschäftsbedingungen.
1.6.
pura kann Forderungen des Veranstalters im eigenen Namen gerichtlich und außergerichtlich
geltend machen.
2. Bezahlung
pura gibt die Zahlungsbedingungen des jeweiligen
Veranstalters an den Kunden weiter, die dem Kunden spätestens mit der Buchungsbestätigung
mitgeteilt werden.
3. Aufwendungsersatz, Vergütungen, Inkasso, Zahlungen
3.1.
Soweit es den Vorgaben des vermittelten Veranstalters gegenüber pura, insbesondere
dem Agenturvertrag zwischen dem Veranstalter und pura, in gesetzlicher Weise entspricht,
ist pura berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Preis der vermittelten Leistung
ganz oder teilweise von dem Kunden zu fordern bzw. für den Veranstalter anzunehmen
(Inkassotätigkeit). Die Regelung gilt entsprechend für Stornokosten
(Rücktrittsentschädigungen) und sonstige gesetzlich oder vertraglich
begründete Forderungen des vermittelten Reiseunternehmens.
3.2. Eine
für diese Inkassotätigkeit gegebenenfalls erfolgende Vergütung
des Veranstalter an pura ist ohne Einfluss auf den vom Kunden zu bezahlenden Preis.
3.3.
pura kann Ersatz der ihm für die Vermittlung entstehenden Aufwendungen in
angemessener Höhe verlangen.
3.4. Der Kunde kann Ansprüche gegenüber
dem Veranstalter, insbesondere aufgrund mangelhafter Erfüllung von Reiseleistungen,
nicht im Wege der Zurückbehaltung oder Aufrechnung entgegenhalten, es sei
denn, dass für das Entstehen solcher Ansprüche eine schuldhafte Verletzung
von Vertragspflichten von pura ursächlich oder mitursächlich geworden
ist oder pura aus anderen Gründen gegenüber dem Kunden für die
geltend gemachten Ansprüche haftet.
4. Umbuchung, Rücktritt
4.1.
Im Fall einer Umbuchung, eines Namenswechsels, des Rücktritts oder der Nichtinanspruchnahme
gebuchter Reiseleistungen kann pura hierfür die von dem Veranstalter geforderten
Entgelte einziehen sowie zusätzlich ein Bearbeitungsentgelt in Höhe
von EUR 20,00 je Buchungsfall fordern.
4.2. Das von pura für seine Tätigkeit
als Reisevermittler berechnete Vermittlungsentgelt wird im Fall eines Rücktritts,
Teilrücktritts oder Nichtantritts der vermittelten Reiseleistung nicht zurückerstattet.
5.
Besonderheiten bei der Vermittlung von Flugscheinen
5.1. Die angegebenen und
in Rechnung gestellten Preise sind (soweit bezüglich Steuern und Flughafengebühren
nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart ist) Brutto-Endpreise und können
bei bestimmten Fluggesellschaften ein von pura kalkuliertes Vermittlungsentgelt
beinhalten. Lokale Ausreisesteuern oder Gebühren, die vor Ort von Behörden
im Zielgebiet erhoben werden, sind im Flugpreis nicht enthalten und müssen
vor Ort gesondert erfragt werden.
5.2. Für das Vertragsverhältnis
zwischen dem Kunden und der Fluggesellschaft gelten die gesetzlichen Bestimmungen
des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den Internationalen Abkommen von Warschau,
Den Haag, Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung. Ergänzend gelten die
Allgemeinen Beförderungsbedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft.
5.3.
Flüge sind grundsätzlich unter Wahrung der Rückbestätigungsfristen
vor dem vorgesehenen Flugdatum bei der Fluggesellschaft rückzubestätigen,
andernfalls kann ein Anspruch auf Beförderung entfallen.
5.4. Der Kunde
haftet für seine Erreichbarkeit für den Fall eventueller Flugzeitenänderungen
vor Abreise.
5.5. Angeflogene Flugscheine werden grundsätzlich nicht rückerstattet.
5.6.
Bei Linienflügen ist eine Umbuchung oder Namensänderung grundsätzlich
nur durch Rücktritt von dem gebuchten und bei gleichzeitiger Neuanmeldung
eines anderen Fluges möglich, es sei denn, die Fluggesellschaft hat hierfür
besondere Bestimmungen vorgesehen. Der Kunde hat die hierbei entstehenden (Mehr-)Kosten
zu tragen.
5.7. Bei Änderungen, Neubuchungen und Stornierungen von Flügen
wird nach den Bedingungen der jeweils befördernden Fluggesellschaft eine
Gebühr fällig. Die Gebühr setzt sich aus den pauschalierten Kosten
der Fluggesellschaft und aus den Bearbeitungskosten für Ausstellung bzw.
Übermittlung des Tickets durch pura bzw. eines durch ihn beauftragten Unternehmens
(z. B. Ticketgroßhändler) zusammen. Der Reisende muss damit rechnen,
dass für Stornierungen oder Änderungen keine oder nur eine geringe Erstattung
des Flugpreises erfolgt. Derartige Gebühren fallen auch bei "No-Show"
(Nichterscheinen beim Abflug) an.
6. Haftungsbeschränkung
6.1. Die
Dienste von pura beschränken sich auf die Vermittlung der Reise- oder sonstigen
Leistungen und enden mit dem Versand der Reisebestätigung oder sonstigen
Reiseunterlagen (z. B. Informationen zu etwaigen Änderungen, Orte von Zwischenstationen).
pura übernimmt daher auch keinerlei Haftung für die Durchführung
der gebuchten Reise- und sonstigen Leistungen und übernimmt keine Garantien
für die Eignung oder Qualität der auf der Reiseausschreibung dargestellten
Reise- und sonstigen Leistungen.
6.2. Soweit pura eine entsprechende vertragliche
Pflicht nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden übernommen
hat, haftet er nicht für das Zustandekommen der Reiseverträge zwischen
dem Kunden und dem Veranstalter. pura gibt darüber hinaus gegenüber
dem Kunden keinerlei Garantien oder Zusicherungen hinsichtlich der Richtigkeit,
Vollständigkeit oder Aktualität der vom jeweiligen Veranstalter angebotenen
Leistungen und Informationen ab.
6.3. pura haftet ebenfalls nicht für
die Verfügbarkeit der Reiseleistung zum Zeitpunkt der Buchung oder für
die Erbringung der gebuchten Reise.
6.4. Ohne ausdrückliche diesbezügliche
Vereinbarung oder Zusicherung haftet pura bezüglich der vermittelten Leistungen
selbst nicht für Mängel oder Schäden, die dem Kunden im Zusammenhang
mit der vermittelten Reiseleistung entstehen.
6.5. Die Gesamthaftung von pura
ist im Fall leichter Fahrlässigkeit auf den Wert der gebuchten Reise beschränkt,
jedenfalls soweit eine etwaige Pflichtverletzung von pura nicht vertragliche Hauptpflichten
von pura oder Ansprüche des Kunden aus Körperschäden betrifft und/oder
es sich nicht um die Verletzung von Kardinalpflichten handelt.
.
Anschrift
pura
e.K. - reiseträume
Inhaber: Kai Brügmann
Am Felde 1
22765 Hamburg
Tel:
040-3990 3551
Fax: 040-3990 3468
Mail: beratung@reisebuero-in-hamburg.de
Internet:
www. reisebuero-in-hamburg.de
Stand: September 2009
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